Im Folgenden geht es ausschließlich um Schülerfirmen als Schulprojekte.
An welche Genehmigungen muss ich bei der Gründung einer Schülerfirma denken?
Die Schülerfirma muss als Schulprojekt anerkannt werden. Dies geschieht z.B. indem eine Schulkonferenz, in der auch der Schulträger durch einen Verantwortlichen vertreten ist, der Gründung einer Schülerfirma zustimmt.
Muss ich meine Schülerfirma beim Gewerbeamt anmelden?
Nein, da ich keine reale Firma gründe.
Muss ich meine Schülerfirma beim Handelsregister anmelden?
Ebenfalls nein, da keine reale Firma gegründet wird.
Muss ich meine Schülerfirma beim Finanzamt anmelden?
Nein, aber es empfiehlt sich, mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, da es Umsatz- und Gewinngrenzen gibt, die für die Besteuerung wichtig sind und es ist strittig, ob diese Umsatzgrenzen pro Schülerfirma oder für alle Schülerfirmen an einer Schule gemeinsam gelten.
Wird die Schülerfirma Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer?
Nein, es kann aber sinnvoll sein, Kontakt sowohl zur IHK, als auch zur HWK aufzunehmen, da die Schülerfirma u.U. in Wettbewerb zu regionalen (Handwerks-) Unternehmen tritt. Auf diese Weise kann eine mögliche Wettbewerbssituation von vornherein entschärft werden.
Meine Schülerfirma möchte belegte Brötchen und Kaffee verkaufen. Muss ich bestimmte Vorschrift einhalten oder beachten?
Beim Umgang mit Lebensmitteln ist stets das Infektionsschutzgesetz zu beachten.
Sollen belegte Brötchen verkauft werden, so muss eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes für alle tätigen Schüler/innen eingeholt werden.
Daneben müssen gem. § 43 Abs. 6 IfSG die Eltern oder der projektbetreuende Lehrer gegenüber dem Gesundheitsamt versichern, dass die Schüler/innen nicht an einer der in § 42 Abs. 1 IfSG aufgelisteten Infektionskrankheiten erkrankt sind.
Eltern und Lehrer sind dafür verantwortlich, der Schulleitung das nachträgliche Auftreten einer dieser Krankheiten unverzüglich mitzuteilen.

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