Wem obliegt die Aufsichtspflicht?

Grundsätzlich obliegt der Schule die Aufsichtspflicht für die Schüler. Diese bezieht sich auf alle Orte, an denen eine schulische Veranstaltung stattfindet.

Der Aufsichtspflicht unterliegen alle Schüler, auch die volljährigen.

 

Kann einer/m Schüler/Schülerin die Aufsichtspflicht übertragen werden?

Ja, es kommt allerdings auf den Einzelfall an.

 

Unterliegen auch volljährige Schüler/innen der Aufsichtspflicht?

Ja.