Was heißt eigentlich Haftung? Wofür muss ich haften?

Es gibt mehrere Haftungsmöglichkeiten: zum einen wenn Schäden bei der Anbahnung oder Durchführung eines Vetrages mit Dritten verursacht werden (Haftung aus Vertrag); Beispiel: beim Rasenmähen verursacht einer der ausführenden Schüler/innen der Schülerfirma einen Schaden am Eigentum des Auftraggebers.

Zum anderen gilt eine Haftung aus einem Produkt der Schülerfirma (Produkthaftung); Beispiel: hergestellte Kerzenständer sind nicht sonderlich stabil und kippen um, dadurch entstand ein Brand.

Zuletzt gibt es eine deliktische Haftung; Beispiel: ein/e Schüler/in mäht den Rasen und fährt extra über das preisgekrönte Rosenbett.

 

Kann ich die Haftung ausschließen?

Die Haftung kann nur zum Teil ausgeschlossen werden. Dies muss für jedes Vorhaben individuell geklärt werden.

 

Was ist, wenn die Schülerfirma Produkte herstellt, die mangelhaft sind?

Die Schülerfirma haftet auch für die Produkte, die sie herstellt. Das Produkthaftungsgesetzt ist voll anwendbar.

 

Ist das Urheberrecht auf Schülerfirmen anwendbar?

Das Urheberrecht ist in beide Richtungen voll auf die Schülerfirma anwendbar, d.h. es gibt für eigene Werke einen Urheberschutz, der Urheberschutz auf anderen Werken muss aber gleichfalls beachtet werden. D.h. die Schüler/innen dürfen z.B. auch keine bekannten Lieder auszugsweise als Klingeltöne für Handys verkaufen.

 

Kann eine Schülerfirma Patente entwickeln?

Ja, eine Schülerfirma kann Patente entwickeln. Für die Abwicklung bzw. Anmeldung muss ein Patentanwalt eingeschaltet werden.

 

Kann die Schülerfirma jeden erdenklichen Namen wählen?

Nein, die Schülerfirma muss das Markenrecht beachten, d.h. der Schülerkiosk darf nicht McDonald’s genannt werden. Eine Recherche im Internet oder beim Deutschen Patent- und Markenamt ist bei der Namensfindung unerlässlich. Benutzt die Schülerfirma einen geschützten Namen und dies wird entdeckt, kann es zu Strafen kommen.