Welche rechtlichen Konstellationen bieten sich für die Umsetzung einer Schülerfirma an?

  • Schülerfirma als Schulprojekt (= Schülerfirma)
  • Schülerfirma über den Schulförderverein
  • Schülerfirma in Kooperation mit einer Institution (= Miniunternehmen)
  • Schülerfirma als reale Firma (= Junior-Firma) 

Welche Konstellation ist für mich die günstigste?

Das kommt auf das Vorhaben der Schüler/innen an, sowie auf die äußeren Umstände. Diese Frage lässt sich nur in individuellen Gesprächen klären.

Sind alle Gesetze auf die Schülerfirma anwendbar?

Nein, nicht alle, aber die meisten Gesetze müssen beachtet werden. Außer acht gelassen werden z.B. Gesetze rund um die Rechtsform und das Gewerbe.

Können die minderjährigen Schüler/innen rechtskräftig Verträge für die Schülerfirma abschließen?

Nein, grundsätzlich kommen rechtskräftige Verträge zwischen der Schülerfirma und Dritten nur mit Unterschrift des Schulleiters oder eines von ihm bevollmächtigten Lehrer zustande, da die Schüler zwischen 7 und 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind.