Muss die Schülerfirma eine Rechtsform wählen?
Nein, aber für die Durchführung des Projekts und für die pädagogischen Ziele ist es sinnvoll, bewusst mit den Schüler/innen eine bestimmte Rechtsform zu wählen.
Welche Rechtsformen gibt es?
Es gibt die Schüler-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die Schüler-GmbH, die Schüler-AG (Aktiengesellschaft) und die Schüler-Genossenschaft.
Welche Vorteile haben die jeweiligen Rechtsformen?
Dies ist abhängig u.a. von dem Vorhaben der Schülerfirma; grundsätzlich haben sowohl die Schüler-GmbH als auch die Schüler-AG den Vorteil, dass sich Schüler/innen ausschließlich „finanziell“ beteiligen können und nicht unbedingt mitarbeiten müssen.
Muss ich die Rechtsformen irgendwo anmelden?
Nein. Obwohl GmbH, AG und Genossenschaft grundsätzlich in Registern angemeldet werden müssen, ist dies bei Schülerfirmen nicht der Fall.
Benötigt die Schülerfirma Mindestkapital?
Nein. Sollten allerdings bestimmte Rechtsformen für die Schülerfirma gewählt werden, ist ein Startkapital (kein MINDESTKapital) sinnvoll.
Sind sonstige Formalien einzuhalten?
In jedem Schreiben, jeder Werbung, auf jeder Visitenkarte, bei jedem Kontakt jenseits der Schule ist unbedingt darzulegen, dass es sich um ein Schulprojekt handelt, d.h. dass es eine Schüler-Firma ist. Dies wird dadurch gewährleistet, dass der Name jeweils XY-Schüler-GmbH/ XY-Schüler-AG/ XY-Schüler-GbR lautet.

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