Muss die Schülerfirma sich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen?

Nein, solange es sich bei der Schülerfirma um ein Schulprojekt handelt, ist dies nicht erforderlich, aber wie eingangs bereits erwähnt, sollte eine Schülerfirma dennoch Kontakt zum Finanzamt aufnehmen.

 

Welche Steuern muss die Schülerfirma zahlen?

In Betracht kämen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

Grundsätzlich aber muss die Schülerfirma keine Steuern zahlen, solange es sich bei der Schülerfirma nicht um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, d.h. bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. Sofern der Umsatz unter rd. 30.000 Euro liegt und der Jahresgewinn unter rd. 3.000 Euro liegt, fallen keine Steuern für die Schülerfirma an.

 

Wer zahlt die Steuern, falls welche anfallen?

Die steuerrechtliche Verantwortung übernimmt der Schulträger, falls die Grenzen überschritten werden

 

Was passiert, wenn an einer Schule mehrere Schülerfirmen tätig sind?

In dem Fall muss unbedingt mit dem örtlichen Finanzamt gesprochen werden, da es keine einheitliche Regelung gibt, teilweise werden die Schülerfirmen, was die Umsatz- und Gewinngrenze angeht, zusammengefasst, teilweise nicht.

Dies muss unbedingt mit dem örtlich zuständigen Finanzamt (möglichst schriftlich) geklärt werden.

 

Muss die Schülerfirma eine Buchhaltung haben?

Unbedingt, schon alleine um nachweisen zu können, dass die Umsatzgrenze von 30.000 Euro und die Gewinngrenze von 3.000 Euro nicht überschritten wurden.