Sind die Schüler/innen unfallversichert während dem Betrieb der Schülerfirma?
Wenn die Schülerfirma als schulische Veranstaltung anerkannt wird, sind die teilnehmenden Schüler wie im normalen Schulbetrieb unfallversichert, so lange sie sich innerhalb des Schulgeländes aufhalten.
Wenn die Schüler der Schülerfirma während des Schulbetriebs das Schulgelände verlassen, muss dies durch den Schulleiter genehmigt werden. Ist die Veranstaltung außerhalb des Schulgeländes genehmigt, sind die teilnehmenden Schüler ebenfalls unfallversichert.
Was passiert, wenn die Schülerfirma bei einem Auftraggeber Schäden verursacht?
Wenn die Schülerfirma bei einem Auftraggeber einen Schaden verursacht, haftet der Schüler/ die Schülerin. Sollte diese/r über keine private Haftpflichtversicherung verfügen, haftet die Schülerfirma und damit der Schulträger für den entstandenen Schaden. Es bietet sich daher an, für die Schülerfirma oder für jeden einzelnen Schüler eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Muss das Eigentum der Schülerfirma versichert werden?
Sollten Gegenstände der Schülerfirma (Materialien, Laptop, Schreibtisch, Kamera, Keyboard, Stühle...) beschädigt werden, so haftet natürlich der/die Schädiger/in. Hat diese/r keine Haftpflichtversicherung, muss er/sie den Schaden selbst übernehmen oder alle Schüler der Schülerfirma legen zusammen und schaffen sich einen neuen Gegenstand an.
Bei besonders empfindlichen Geräten oder elektronischen Geräten bietet es sich u.U. an, eine Geräteversicherung abzuschließen.

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